Wenn Du Dich für die Pflege einer Dir nahestehenden Person entschieden hast, verändert sich Dein Leben oft von heute auf morgen. Je nach Pflegegrad sind die Herausforderungen hoch und trotz aller Ambitionen erreichst auch Du irgendwann Dein körperliches (und mentales) Limit. Was viele private Pflegekräfte nicht wissen, ist, dass es die Möglichkeit für eine Auszeit gibt. Als Pflegender hast Du das Recht und die Chance, für einige Tage Urlaub zu nehmen. Erfahre, welche Optionen es für Dich gibt und wie Du sie in Anspruch nimmst.
Möglichkeiten der Entlastung
Der deutsche Staat fördert die Pflege durch Privatpersonen und Familienangehörige mit finanzieller und materieller Unterstützung. Du erhältst auf Antrag Pflegegeld, hast aber auch die Option, weitere Hilfen zu beantragen. Vor allem zu Beginn Deiner Pflegetätigkeit kann der Überblick schnell verloren gehen. Welche Rechte hast Du und ist es moralisch in Ordnung, wenn Du Dir eine Auszeit gönnst? Deine Rechte werden wir Dir gleich noch genauer vorstellen.
Zur moralischen Frage lass Dir gesagt sein: Wenn Du nicht mehr in der Lage bist, mit vollem Enthusiasmus und Liebe Deine Pflegetätigkeit auszuüben, hilfst Du damit niemandem. Du hast das Recht, Dich zwischendurch zu erholen, denn Pflege ist nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern auch Arbeit.
Verhinderungspflege nutzen – wie es möglich ist und für wen
Die Grippe hat Dich erwischt oder Du sehnst Dich zusammen mit Deinem Partner nach einer Woche Urlaub? Als private Pflegekraft musst Du in solchen Situationen einige Hürden meistern, denn Deine Angehörigen brauchen während Deiner Abwesenheit Versorgung. Der Gesetzgeber hat sich hier mit der Verhinderungspflege eine wertvolle Option ausgedacht, von der viele Pflegekräfte zu wenig wissen. Gut zu wissen, dass es für Dich Erholungsmöglichkeiten gibt, aber was bedeutet Verhinderungspflege eigentlich?
Wenn Du verhindert bist oder Dir eine Auszeit nehmen möchtest, kannst Du Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die von Dir betreute angehörige Person während Deiner Abwesenheit durch eine externe Betreuung oder auch kurzfristig in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird. Zu den Grundvoraussetzungen gehört ein Pflegegrad von mindestens zwei oder mehr, außerdem muss Dein Angehöriger schon mindestens ein halbes Jahr Zuhause gepflegt werden.
Innerhalb eines Jahres besteht ein Anspruch von maximal sechs Wochen, den Du am Stück oder teilweise nutzen kannst. Selbst für einzelne Tage oder auch Stunden hast Du die Option, diese Leistung in Anspruch zu nehmen. So hast Du ein gutes Gewissen Deiner Dir vertrauten Person gegenüber und kannst Dich trotzdem etwas erholen.
Stundenweise Unterstützung durch professionelle Pflegedienste
Pflege bedeutet nicht nur Betreuung, sondern erfordert auch körperlichen Einsatz. Hilfsmittel für die Körperpflege, Desinfektions- und Wundschutzmaterial sowie medizinisch notwendige Medikamente werden von der Pflegekasse bzw. der Krankenkasse finanziert. Du hast darüber hinaus für Deine zu pflegende Person die Möglichkeit, einen Antrag auf einen medizinischen Pflegehelfer zu stellen. Hierfür müsst Ihr eine ärztliche Verordnung vorlegen, denn nur dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. Der professionelle Pflegedienst kümmert sich um Aufgaben wie die Einnahme von Medikamenten, Wundversorgung und/oder die Anreichung von Nahrungsmitteln.
Ganz besonders die Nahrungsaufnahme wird in der privaten Pflege oft unterschätzt. Mangelernährung kommt bei Senioren häufig vor, weil der Appetit im Alter nachlässt und das Pflegepersonal mit störrischem und ablehnendem Verhalten seitens der älteren Person überfordert ist. Durch die Entlastung durch einen Pflegedienst hast Du die Möglichkeit, dieses heikle Thema aus der Pflege auszuklammern.
Hauswirtschaftsdienstleistungen für mehr Entlastung in der Pflege
Unabhängig von Deinen geleisteten Stunden pro Tag ist die Pflege im Privatbereich anstrengend. Es geht nicht nur um den persönlichen Kontakt und die Betreuung Deines Angehörigen, oft wird auch Hilfe bei der Raumpflege benötigt. Hier hast Du auf Antrag die Chance, Unterstützung im Hauswirtschaftsbereich zu erhalten. Diese umfasst Aufgaben wie Kochen, Einkaufen, Wäschepflege und auch die Wohnungsreinigung. Ambulante Betreuungsdienste bieten derlei Aufgaben an, Du kannst aber auch eine private Person auf 520 Euro Basis engagieren. Der von der Pflegekasse gewährte Entlastungsbeitrag kann dafür aufgewandt werden, diese Dienstleistungen zu finanzieren.
Pflege und Beruf gleichzeitig – ist das noch realistisch?
Nicht jede private Pflegekraft möchte ihren Beruf aufgeben, sondern möglichst beides unter einen Hut bekommen. Aber ist das realistisch? Wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich eingesetzt hat, stehst Du zunächst vor Herausforderungen. Hinzu kommt bei vielen Betroffenen die Scheu, aktiv nach Hilfe und Unterstützung zu suchen. Genau das steht Dir aber zu, denn als private Pflegekraft für Angehörige leistest Du einen wertvollen Dienst.
Möchtest Du Deinen Job weiterführen, lass Dich daran nicht hindern. Es gibt die Möglichkeit, dass Du Dich kurzfristig für rund 10 Tage aus dem Berufsleben freistellen lässt (Arbeitsverhinderung) und Dich um die Betreuung Deiner Angehörigen kümmerst (z. B. bei einer akuten Erkrankung wie dem Schlaganfall). Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, eine halbjährige Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, ohne dass Dein Arbeitgeber Dich kündigen kann. Für den Zeitraum von zwei Jahren kannst Du Familienpflegezeit beanspruchen, arbeitest hierbei aber reduziert mindestens für 15 Stunden pro Woche.
Fazit: Pflege im Privatbereich ist anstrengend, Du hast aber Hilfsmöglichkeiten
Überforderung, Traurigkeit, Anstrengung – all diese Gefühle sind völlig normal, wenn Du als private Person Deine Angehörigen pflegst. Scheue Dich nicht, Hilfsoptionen in Anspruch zu nehmen und so zu verhindern, dass Deine eigene Psyche unter den Problemen leidet. Letztlich profitiert auch die gepflegte Person mehr von Deiner Stärke als von Deiner Schwäche, daher achte auf Dich und Deine Bedürfnisse.