Der Umbau des eigenen Hauses bzw. der eigenen Wohnung zu einer barrierefreien Wohnsituation kann durch verschiedene Aspekte ausgelöst werden. Durch solche Maßnahmen kann jedoch, trotz körperlicher Einschränkungen, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Die Definition des Wortes barrierefrei ist in § 4 des BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) festgelegt. Demnach „sind bauliche und sonstige Anlagen […] sowie andere gestaltete Lebensbereiche [barrierefrei], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Menschen mit jeglicher körperlicher Einschränkung oder Behinderung sollen also in der Lage sein, ihren Alltag alleine und auf möglichst einfache Art und Weise zu absolvieren.
Im öffentlichen Raum gibt es daher beispielsweise für gehbehinderte Personen eine Rollstuhlrampe oder Fahrstühle als Alternative zu Treppen oder Bodenmarkierungen und spezielle Ampeln für Sehbehinderte.
Bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein Benachteiligungsverbot von Personen mit Behinderungen festgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten des BGG am 1. Mai 2002 wurde dieses Benachteiligungsverbot schließlich umgesetzt.
Die gesetzliche Definition bezieht sich zwar größtenteils auf den öffentlichen Raum, kann aber auch auf den privaten Wohnraum ausgeweitet werden. Auch dieser gilt dann als barrierefrei, wenn gewisse Rahmenbedingungen zur Erleichterung der alltäglichen Tätigkeiten eingehalten werden.
So gibt es beispielsweise auch festgelegte Normen, welche sich mit einem barrierefreien Wohnraum beschäftigen. So gibt beispielsweise die DIN-Norm 18040-2 Vorgaben beim Neu-und Umbau von behindertengerechten Wohnungen.
Wer ist von Barrieren betroffen?
Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen jeglicher Art sind alltäglich mit verschiedensten Barrieren konfrontiert. Dabei ist es irrelevant, ob die Einschränkungen und Behinderungen angeboren, unfallbedingt oder altersbedingt sind.
Dabei können nicht nur permanente, sondern auch zeitlich begrenzte Einschränkungen eine Behinderung darstellen. So können gesunde Personen aufgrund eines Unfalls auf einen Rollstuhl oder Krücken angewiesen sein. Auch sie sind für eine gewisse Zeit von Barrieren betroffen.
Behinderungen im Alter
Gerade im Alter treten die verschiedensten gesundheitlichen Probleme auf. Das Risiko für solche ist bereits ab einem Alter von 50 Jahren erhöht.
Diese betreffen im Allgemeinen die Sinne, den Körper und den Geist.
Abnehmende Seh- und Hörleistung können dabei teilweise durch Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte ausgeglichen werden.
Senioren klagen oftmals aber auch über verschiedene Verschleißerscheinungen, welche die Kraft, Beweglichkeit und Feinmotorik beeinflussen. Solche Verschleißerscheinungen können z. B. die Bandscheiben oder die Gelenke betreffen.
Mit einhergehend können auch Schmerzen auftreten, die die Bewegungsfreiheit der betroffenen Person weiter einschränken. Dazu können die geistigen Leistungen nachlassen und durch Formen der Demenz beeinflusst werden.
Im Rahmen dieser gesundheitlichen Probleme benötigen Senioren oft weitere Hilfsmittel wie einen Rollator, einen Rollstuhl oder Krücken. Abhängig von der persönlichen Wohnsituation muss aber auch das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung barrierefrei gestaltet werden.
Barrierefreies Umbauen
Bereits bevor eine barrierefreie Wohnsituation notwendig wird, sollten entsprechende Aspekte bei Neu- und Umbauten vorausschauend beachtet werden. Auf diese Weise können baulich bedingte Probleme vermieden bzw. verringert und nötige Kosten niedrig gehalten werden.
Auf den gesamten Wohnbereich bezogen gibt es zwei Aspekte, die für Barrierefreiheit besonders wichtig sind: ausreichend Platz und eine angemessene Ausleuchtung. Neben raumspezifischen Merkmalen sind diese Aspekte immer zu beachten, da der zusätzliche Platz für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder Rollator benötigt wird und eine gute Beleuchtung Unfallgefahren minimieren kann. Somit müssen Lichtschalter in der Wohnung gut erreichbar sein. Sie können gegebenenfalls mit Bewegungssensoren erweitert werden.
Bereits im Hauseingangsbereich gibt es einige Tipps, die den barrierefreien Zugang erleichtern. So sollte der Gehweg nicht nur gut ausgeleuchtet, sondern auch fest und sicher gebaut sein. Kieselsteine oder Ähnliches sind nicht geeignet, da sie den Zugang mit dem Rollstuhl erschweren und bei Nässe eine erhöhte Rutschgefahr darstellen. Auch Briefkästen sollten gut erreichbar und bedienbar sein. Bei Rollstuhlfahrern müssen diese entsprechend tief angeordnet sein.
Fußmatten vor der Haustür sollten nach Möglichkeit in den Boden eingelassen sein, damit die sonst entstehende Erhöhung nicht zum Risiko wird.
Wenn Treppen überwunden werden müssen, kann eine Rollstuhlrampe angebracht werden. Bei wenigen Stufen können mobile Rampen ausreichend sein, während bei mehreren Stufen eine lange Rampe und entsprechend viel Platz benötigt wird. Denn Rampen dürfen ein maximales Gefälle von 6 % haben, da sie sonst von Rollstuhlfahrern kaum überwindbar wären.
Zur Überwindung von Treppen im Hausflur oder in der Wohnung gibt es, je nach Bedarf, verschiedene Treppenliftsysteme. Von Sitzliften, welche entweder an der Wand oder am Geländer angebracht werden, über Treppenlifte für Rollstuhlfahrer, dessen Plattform mit dem Rollstuhl befahrbar ist, bis hin zu Treppenliften mit Deckenaufhängung, welche bei engen und kurvigen Treppen eingesetzt werden, lässt sich für jede Treppe ein individuelles System konfigurieren.
Vor der Anschaffung eines solchen Lifts sollte jedoch eine intensive Beratung durch den Facharzt und eine Wohnberatungsstelle stattfinden, um den Krankheitsverlauf und die technischen Voraussetzungen abschätzen zu können. Der ausgewählte Liftanbieter sollte seriös sein und beispielsweise das Probesitzen und -fahren ermöglichen und ausführlich beraten.
Wenn das Treppenlaufen an sich möglich ist, können als Alternative zum Lift auch auf beiden Seiten Handläufe montiert, Stufen durch einen entsprechenden Belag oder selbstklebende Anti-Rutsch-Streifen rutschfest gemacht und Markierungen und Lichter angebracht werden. Solche Hilfen gestalten das Treppenlaufen für Senioren sicherer. Zusätzlich kann auch noch eine Treppensteighilfe mit Haltegriff helfen, welche die Person zusätzlich stabilisiert und ihr Halt gibt.
Je nach Notwendigkeit müssen Türen und Türschwellen angepasst oder entfernt werden. Türschwellen oder Türanschläge können mit dem Rollator oder Rollstuhl teilweise nur schwer überwunden werden. Zusätzlich stellen sie ein zusätzliches Stolperrisiko dar. Deshalb sollten sie entfernt werden und der Bereich ebenengleich abgeschlossen werden.
Aufschwingende Türen, die viel Platz einnehmen, können bei der Bewegungsfreiheit stören. Sie können durch Schiebetüren oder Raumspartüren ersetzt werden. Bei Problemen beim Öffnen und Schließen der Türen, können automatische Türantriebe, welche per Sensor, Fernbedienung oder Schalter angesteuert werden, angebracht werden.
Das Badezimmer birgt, da es sich um einen Feuchtraum handelt, ein erhöhtes Unfallrisiko. Durch die Nässe können Senioren schneller ausrutschen und stürzen.
Daher sollten die Fliesen im Badezimmer rutschhemmend und mit einer rauen Oberfläche ausgestattet sein. Die vorhandene Dusche oder Badewanne wird bestenfalls durch eine ebenerdige Dusche ersetzt, dessen Duschwanne oder Fliesen ebenfalls rutschfest sind.
Dazu können in der Dusche Haltegriffe angebracht werden. Zudem können Krücken mit speziellen Haftpuffern ausgestattet werden, welche das Rutschen verhindern.
Ist ein kompletter Umbau nicht erwünscht, können teilweise bereits geringfügige Eingriffe helfen. Bei Badewannen können Griffe und Haltestangen, Trittstufen oder auch der nachträgliche Einbau einer Badewannentür den Einstieg in die Badewanne erleichtern.
Bei Duschen kann die vorhandene Schwelle mit Kunststoff-Steckrampen oder einem Duschsitz mit Wandschiene überwunden werden.
Auch das WC bedarf eines Umbaus. Im einfachsten Fall genügt das Anbringen einer Sitzerhöhung sowie von Stützklappgriffen. Zur vereinfachten Reinigung und individuellen Anpassung der Höhe kann aber auch ein vorhandenes Stand-WC zu einem Hänge-WC umgebaut werden.
Der Waschtisch und das Waschbecken müssen gut erreichbar und auf einer entsprechenden Höhe angebracht sein.
Für Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer gilt: Alle Möbel müssen eine angepasste Sitzhöhe vorweisen, um ein einfaches und selbstständiges Aufstehen zu ermöglichen. Als zusätzliche Hilfe können auch Griffe und Aufstehhilfen angebracht werden.
Dies gilt insbesondere auch für das Bett. Bei diesem sollte auf die Verwendung einer entsprechenden Matratze geachtet werden. Zusätzlich kann ein elektrisch in der Höhe verstellbares Lattenrost beim Aufstehen helfen.
Schränke, bzw. das Öffnen dieser, sollten die Bewegungsfläche nach Möglichkeit nicht einschränken. Dazu können Schiebetüren verwendet werden.
Unterschränke in der Küche sollten ausziehbar sein. Mithilfe unterschiedlicher Systeme lässt sich ein tiefes Bücken vermeiden. Auch die Oberschränke in der Küche sollten gut erreichbar sein. Diese müssen eventuell heruntergesetzt werden.
Die Höhe der Arbeitsplatte sowie sämtlicher anderer Bediengeräte wie Herd, Spüle und Kühlschrank sollte individuell angepasst sein. Bei dem Umbau der Küchenzeile sollten die Bediengeräte möglichst nah beieinander angeordnet sein. Dadurch können lange Wege vermieden werden und Hilfsmittel wie Krücken, Rollstuhl oder Rollator müssen nicht neu rangiert werden.
Ansprechpartner und Beratung zum Umbau
Um festzustellen, ob bestimmte Hilfsmittel helfen können, kann dies bei Pflegern oder Seniorenberatungsstellen erfragt werden. Auch der Haus- oder Facharzt kann innerhalb eines gewissen Rahmens diesbezüglich Auskunft geben und diese teilweise auch verschreiben.
Aber gerade bei baulichen Maßnahmen ist es wichtig, sich vorher ausführlich beraten zu lassen. Dies kann durch die Wohnberatungsstellen in Deutschland geschehen. Dort wird zu baulichen Maßnahmen, Hilfsmitteln sowie deren Beschaffung und Finanzierung beraten.
Umbauten dürfen dabei nur von qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden. Auch diesbezüglich ist eine Beratung möglich.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es sich nicht um Eigentum handelt. Bei Mietverhältnissen muss der Vermieter zunächst den baulichen Veränderungen zustimmen. Für Maßnahmen wie das Anbringen von Haltegriffen oder einer Toilettensitzerhöhung besteht keine Genehmigungspflicht, da sich diese Hilfsmittel einfach wieder entfernen lassen.
Eine hervorragende Checkliste zur Hausrenovierung finden Sie übrigens hier.
Fördermittel und Zuschüsse
Bauliche Maßnahmen und Hilfsmittel zur Herstellung der Barrierefreiheit können durch verschiedene Mittel gefördert und bezuschusst werden. Allerdings dürfen Hilfen erst dann erworben und die bauliche Umgestaltung erst dann begonnen werden, wenn der gestellte Antrag bewilligt wurde.
Zuschüsse und Darlehen bieten die Fördermittel und -programme der Bundesländer und der KfW.
Personen mit Pflegegrad können bis zu 4.000 € Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten. Auch mithilfe der Eingliederungs- und Altenhilfe kann die Wohnungsanpassung mitfinanziert werden.
Außerdem können unter bestimmten Umständen über die Steuererklärung die Kosten der Umbaumaßnahmen geltend gemacht werden.
Da es jedoch immer unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen für die Bezuschussung gibt und die Finanzierung daher individuell abgeklärt werden muss, sollte auch in diesem Fall Rücksprache mit einer Wohnberatungsstelle gehalten werden.