Thermenwartungsvereinbarung: Regelmäßige Thermenwartung macht sich bezahlt

Thermenwartungsvereinbarung
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Bei einer Thermenwartungsvereinbarung verhält es sich ähnlich wie bei einem Zahnarztbesuch: Solange nichts weh tut, vergisst man gerne einen Termin zu vereinbaren, obwohl Experten empfehlen jährlich zur Kontrolle zu gehen. Obwohl Sie Ihre Therme sicher jeden Tag benutzen, machen Sie sich vermutlich wenig Gedanken darüber wie es im Inneren aussieht. Sich in Sicherheit zu wiegen kann allerdings fatal sein. Denn immerhin kann es bei einer schlecht gewarteten Therme zu einem lebensgefährlichen Austritt von Kohlenmonoxid kommen.

Mit einer Thermenwartungsvereinbarung auf Nummer sicher gehen

Bei einem Auto denkt kaum jemand darüber nach, dass regelmäßig Wartungsarbeiten notwendig sind. Immerhin ist bereits seit dem Jahr 1951 die Überprüfung jedes Fahrzeuges durch die Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, ob der Wagen noch den geltenden Sicherheitsstandards entspricht und ob Mängel vorliegen.

Auch bei einer Thermenwartung wird das Gerät auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft. Ähnlich wie beim Auto sieht das Gesetz auch diese Servicearbeiten vor: Wenn Sie in einer Wohnung oder in einem Haus mit einer Gastherme wohnen, die zur Warmwasseraufbereitung dient, sind Sie zur regelmäßigen Wartung verpflichtet.

Seit dem Jahr 2015 sieht eine Wohnrechtsnovelle vor, dass Sie als Mieter für die Arbeiten zuständig sind und den Installateur auch bezahlen müssen. Eine Thermenwartungsvereinbarung trägt dazu bei Geld zu sparen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag mit einem Installateur, der nach einem festgelegten Intervall immer wieder einen Thermenwartung durchführt.

Die meisten Betriebe gewähren einen Rabatt, wenn Sie sich für eine Thermenwartungsvereinbarung entscheiden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie vom Installateur eine Erinnerung erhalten, wenn die nächste Wartung fällig ist. Experten empfehlen ein Intervall von mindestens einem Jahr für eine reguläre Wartung.

Bestimmungen rund um das Thema Thermenwartung

Wenn Sie sich für eine Thermenwartungsvereinbarung entscheiden, bewegen Sie sich auf der sicheren Seite. Immerhin verlangen die Energiesparverordnung und das technische Regulativ des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs beide eine ordnungsgemäße Wartung. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings nur die Kontrolle durch den Schornsteinfeger, der alle zwei Jahre die Abgasanlage überprüfte. Mindestens in diesem Intervall sollte auch eine Thermenwartung erfolgen.

Von einigen Heizungserzeugern wird ein jährliches Service vorgeschrieben. Im Rahmen einer Thermenwartungsvereinbarung wird Sie der Installateur über die Intervalle informieren. Die Einhaltung ist nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig, sondern auch wegen der vom Hersteller gewährten Garantie. Oft besteht sie in den ersten fünf Jahren nach der Installation, allerdings nur wenn eine jährliche Wartung durch einen Fachmann nachgewiesen werden kann.

Auch mit wem Sie eine Thermenwartungsvereinbarung abschließen können, bestimmt die Energiesparverordnung eher ungenau: die Person soll laut §11 „zur Wartung und Instandhaltung notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen“. In der Regel handelt es sich dabei um einen Installateur.

Wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder in ihrem eigenen Haus wohnen ist klar, dass Sie für die Wartung Ihrer Therme zuständig sind. Bei einem Mietobjekt sieht der Mietvertrag in der Regel eine Wartungspflicht durch den Bewohner vor. Auch kleine Reparaturen wie den Dichtungstausch müssen Sie bezahlen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege, die Sie im Rahmen des Thermenwartungsvertrags erhalten, aufheben.

Damit beweisen Sie im Zweifelsfall, dass Sie der Wartungspflicht nachgekommen sind. Sollte sich im Rahmen der Thermenwartungsvereinbarung zeigen, dass die Anlage einen Defekt aufweist, ist der Besitzer in der Pflicht. Der Eigentümer trägt nämlich die Erhaltungspflicht. Werden Schäden entdeckt, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Bei Gefahr in Verzug beauftragen Sie selbst einen Installateur und ersuchen Sie den Vermieter anschließend die Rechnung zu begleichen.

Was die Thermenwartungsvereinbarung umfasst

Wenn Sie sich dafür interessieren, eine Thermenwartungsvereinbarung zu treffen, holen Sie am besten verschiewadene Angebote ein. Es macht Sinn, sich bei Installateurbetrieben in Ihre Nähe zu erkundigen, ob sie diesen Service anbieten. Denn immerhin bezahlen Sie bei den meisten Betrieben nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch für die Anfahrt.

Noch dazu kommt, dass regionale Handwerker bei einem Notfall schneller bei Ihnen eintreffen. Mit einer Thermenwartungsvereinbarung tragen Sie maßgeblich zum sicheren Wohnen bei. Ist die Anlage gut in Schuss, minimieren Sie das Risiko eines gefährlichen Gasaustritts. Da Kohlenmonoxid völlig geruchlos ist, kommt es immer wieder zu Todesfällen, weil Bewohner zu spät merken, dass mit der Therme etwas nicht stimmt.

Vergleichen Sie in jedem Fall den Leistungsumfang, der in der Thermenwartungsvereinbarung festgelegt ist. Normalerweise besteht die Wartung aus folgenden Komponenten:

  • Die gründliche Reinigung des Wärmetauschers mit den Lamellen sowie des Brenners
  • Die Reinigung des Thermen Innenraumes
  • Die Überprüfung und Optimierung aller Einstellungen
  • Eine Abgasmessung
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Ein Funktionstest

Auch außerhalb des Wartungsintervalls lohnt es sich, den Installateur zu kontaktieren, wenn die Therme nicht wie gewohnt läuft. Sollte die Flamme ihre Farbe verändern, kann das auf einen Defekt hindeuten. Auch wenn sich die Betriebsgeräusche verändern oder Sie eine Geruchsveränderung im Wohnraum wahrnehmen, ist möglicherweise Gefahr in Verzug.

Eine praktische Quelle, um sich über Installateurbetriebe in Ihrer Nähe zu informieren ist das Internet. Viele handwerkliche Betriebe führen übersichtliche Homepages mit Wissenswertem über das Leistungsspektrum.

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