Informationen rund um die Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit
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Im höheren Alter kann Notwendigkeit von zusätzlicher Pflege von Personen stark zunehmen und sogar ein Ausmaß annehmen, bei dem der Begriff der Pflegebedürftigkeit auch unter die Pflegeversicherung in ihren unterschiedlichen Phasen fällt, wodurch die Kosten für eine Betreuung nicht zu Lasten der Angehörigen anfallen müssen. Der Gesetzgeber definiert hierbei ganz klar und deutlich, bei welchen Personen und in welchen Situationen eine Pflegebedürftigkeit besteht und in welcher Intensität diese existiert, sodass die Kosten dafür zum Teil oder zur Gänze von der Versicherung getragen werden muss.

Wichtig zu erwähnen ist aber auch der Umstand, dass die Pflegebedürftigkeit nicht nur in der Altenpflege alleine relevant ist, sondern sich auf alle Personen bezieht, die ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen können, sei es durch körperliche oder aber auch geistige Beeinträchtigungen. Dabei gibt es eine Reihe an Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit der Pflegebedarf anerkannt wird, ohne dieser eine Finanzierung von Leistungen durch die Krankenkasse nicht möglich ist und auf die Verwandtschaft oder das eigene Vermögen übertragen werden würde.

Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit

In der Regel besteht eine Pflegebedürftigkeit bei einer Person genau dann, wenn diese nicht in der Lage ist die Verrichtung von alltäglichen, regelmäßigen und notwendigen Aufgaben ohne Unterstützung zu bewerkstelligen. Zu diesen Aufgaben zählen im Allgemeinen folgende:

  • Die eigene Ernährung
  • Regelmäßige Körperpflege
  • Grundniveau an Mobilität
  • Instandhaltung des Haushalts

Um ein wenig präziser zu sein, fallen darunter folgende Aufgaben wie das regelmäßige Waschen, Duschen, die Zahnpflege im Allgemeinen, der Gang zur Toilette, Essen und Trinken, selbstständiges Aufstehen, Anziehen und Ausziehen, Gehen, Verlassen der eigenen Wohnung, Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen der Wäsche.

Zudem unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Pflegestufen.

  • Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit

Sie unterschieden sich voneinander im benötigten Zeitaufwand, der einer Person mit Pflegebedürftigkeit zugesprochen werden muss, beginnend bei einem täglichen Bedarf von wenigen Stunden und einzelnen Besuchen bis hin zu der Notwendigkeit einer Betreuung rund um die Uhr, also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche in einer medizinischen Einrichtung.

Hier entscheidet sich auch, ob für eine weitere Betreuung der Gang in ein Pflegeheim erforderlich wird, wo Pflegepersonal rund um die Uhr verfügbar ist, oder ob der Patient weiterhin in der eigenen Wohnung wohnen kann und möglicherweise sogar primär von Angehörigen mit Unterstützung von Pflegepersonal betreut wird, welches lediglich regelmäßig aber nicht dauerhaft für die Pflege auf Besuch kommt.

Zu guter Letzt muss auch evident sein, dass es sich bei der Pflegebedürftigkeit um keinen temporären, sondern einen Dauerzustand handelt. Bei näherer Betrachtung wird dies mit einer Mindestdauer von 6 Monaten beschrieben. Es ist notwendig, dass die Pflegebedürftigkeit nach diesen gesetzlichen Definitionen festgelegt wird, um den Anspruch auf Pflegegeld zu haben.

Ursachen für die Pflegebedürftigkeit bei Senioren

Auf die Altersgruppe der Senioren bezogen gibt es eine Reihe an Ursachen, die eine Pflegebedürftigkeit rechtfertigen, wobei die Häufigkeiten der Krankheitsbilder sich zwischen den beiden Geschlechtern unterscheiden. Auf der einen Seite dominieren bei Männern die Herzkreislaufkrankheiten, wie zum Beispiel Schlaganfälle oder allgemeine Herzprobleme. Frauen hingegen erkranken häufig an Krankheiten, die ihre Bewegungsfreiheit stark einschränken (z.B. Knochen- und Gelenkserkrankungen).

Doch auch psychische Leiden sind im Alter deutlich stärker ausgeprägt, als in jüngeren Jahren. Demenzerkrankungen und Alzheimer stehen an erster Stelle, wenn es um das Eintreten von Pflegebedürftigkeit aufgrund psychiatrischer Erkrankungen bei älteren Menschen geht.

Ob die Notwendigkeit von stationärer Pflege besteht oder aufgrund des niedrigeren Pflegebedarfs auch eine häusliche Pflege im Kreis der Verwandtschaft mit Unterstützung durch Pflegepersonal ausreichend ist, kommt immer auf die jeweilige Situation an. Informieren Sie sich am besten bei der Krankenkasse über die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und über die möglichen Arten der Unterstützung, die wie folgt gestaffelt sind:

  • Finanzielle Unterstützung
  • Sachleistungen
  • Kosten für ein Pflegeheim

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